Das Reichserbhofgesetz für das Dritte Reich wurde am 29. September 1933, zwei Tage vor dem ersten Reichserntedankfest, von der nationalsozialistischen Regierung erlassen. Es diente laut Hermann Göring ...
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dazu, die Höfe vor „Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schützen“, und war zugleich Ausdruck der nationalsozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie.