Die beschränkten Hoheitsrechte, die den Landgrafen von Hessen-Homburg als Nebenlinie des älteren und ungleich mächtigeren Fürstentums Hessen-Darmstadt zugestanden wurden, schlossen das Münzrecht ausdrücklich aus. Der selbstbewusste Friedrich II. (1633-1708) ließ sich davon wenig beeindrucken und 1692 durch den Münzmeister Johann Reinhard Arnold eigene Münzen prägen. Der vorliegende Dukat ist dafür ein sprechendes Beispiel: Auf der Vorderseite zeigt sie das Konterfei des Landgrafen und den umlaufenden Schriftzug "Frideric. Landg. H.R.H", auf der Rückseite den eine Kampfszene umlaufenden Wahlspruch des Landgrafen "Ad eandem virtute tendo", frei übersetzt "Was einer mit Mühe erreicht, schafft der andere leicht". Das freche Intermezzo sorgte sicherlich nicht für weniger Konflikte im Interessens- und Machtkampf der zwei Landgrafschaften, blieb aber ungeahndet. Es sollten noch zweihundert Jahre vergehen bis die Landgrafen von Hessen-Homburg im 19. Jahrhundert das Münzrecht erhielten.
Der vorliegende Dukat zeigt revers im Oval das Prägedatum 1997. Die Neuprägung nach dem barocken Original erfolgte anlässlich des 300-jährigen Juibläums der Einweihung der Schlosskirche.