Die Pfennige und Heller der Grafschaft und später des Herzogtums Württemberg trugen seit dem frühen 15. Jahrhundert ein Jagdhorn als Kennzeichen. Im Riedlinger Münzvertrag von 1423 schloss sich Württemberg mit 15 südwestdeutschen Städten zusammen. In diesem Vertrag wurde festgelegt, dass die Pfennige aus Württemberg nur auf einer Seite geprägt und durch ein Jagdhorn gekennzeichnet werden sollten. Diese Vereinbarung blieb lange in Kraft. So zeigt der zwischen 1550 und 1568 geprägte einseitige Pfennig das Jagdhorn an einem mit Perlen besetzten Band zwischen den Buchstaben C H für Christoph Herzog (von Württemberg).
[Matthias Ohm]