Als Sprengberechtigter oder Schießberechtigter, im Volksmund auch Sprengmeister, in Österreich Sprengbefugter, wird eine Person bezeichnet, die die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der ...
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Sprengtechnik (zum Beispiel in Deutschland auf Grundlage der § 7, § 20 und § 27 Sprengstoffgesetz und der 1. Verordnungen zum Sprengstoffgesetz) absolviert hat. Der Sprengberechtigte ist kein Lehrberuf, sondern eine Zusatzqualifikation.
Die Befähigung gemäß § 20 Sprengstoffgesetz benötigen Personen, die mit Sprengstoffen und Zündmitteln im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Hersteller, Händler, Anwender o. Ä.) oder für den privaten Gebrauch umgehen.