"Die Zwangsräumung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu erwirken. Gem. § 885 Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher dazu den Schuldner aus ...
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dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen.
Zwangsgeräumt wird ein Objekt, etwa ein Grundstück oder eine Wohnung, delogiert oder exmittiert wird ein Subjekt, d. h. der oder die Schuldner/Mieter. Der englische Ausdruck eviction umfasst auch den Wiedereintritt des Vermieters (Gläubigers) in seine ursprünglichen Rechte.
Der Begriff Zwangs-Räumung ist ein Pleonasmus. Das Gesetz spricht denn auch von Räumung, die als gegen den Willen des Schuldners erwirkte Herausgabe bereits das Moment des Erzwungenen umfasst." - (de.wikipedia.org 27.11.2019)