"Die Landschaftspflege umfasst alle Maßnahmen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie die nachhaltige Nutzung der Naturgüter sicherstellen.
Der Begriff findet sich im vollen Titel des ...
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deutschen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wieder (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege).
Neben den aktiven Maßnahmen, die gestaltend oder pflegend wirken, umfasst die Landschaftspflege nach der Zielsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes auch passive Naturschutzmaßnahmen (§ 1 Abs. 3 Nr. 6 BNatSchG), wie sie vor allem der Prozessschutz fordert, der pflegerische Maßnahmen ausschließt und einzig eine natürliche Entwicklung (Sukzession) beinhaltet, wie z. B. im Rahmen der sog. „Wildnisentwicklung“." - (de.wikipedia.org 24.12.2021)