"Nach der weiteren Definition sind Blütenblätter alle Blätter der Blüte: die Teile der Blütenhülle, von Androeceum (Staubblätter) und Gynoeceum (Fruchtblätter).
Nach der engeren Definition sind Blütenblätter ausschließlich ...
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die Kronblätter." - (de.wikipedia.org 29.09.2019)