Es wird im Starfvollzug zwischen "unerlaubten" Gegenständen und "verbotenen" Gegenständen unterschieden. Unerlaubte Gegenstände darf man in Haft nicht bei sich tragen, bleiben jedoch im Besitz des ...
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Häftlings und werden für ihn/sie meist auf Kammer aufbewahrt. Im Gegensatz dazu haben Häftlinge keine Besitzansprüche auf verbotene Gegenstände, weshalb sie ihnen abgenommen werden und die Häftlinge keinen Zugriff mehr darauf erhalten. Bei Letzeren handelt es sich in vielen Fällen um zweckentfremdete oder selbstgebastelte Gegenstände, wie z.B. Tauchsieder, Desillationsanlagen, zur Waffe umfunktionierte Gegenstände ect.