Mecklenburg-Strelitz, verkürzt bisweilen auch Strelitz genannt, war von 1701 bis 1918 ein (Teil-) Herzogtum des mecklenburgischen Gesamtstaates ohne eigene Legislative. Als quasi Regierungsbezirke des mecklenburgischen Staates ...
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waren die beiden (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bis 1806 Reichslehen und Teilstaaten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Nach dem Ende des Reichs, infolge Standeserhöhung durch den Wiener Kongress 1815, wurden beide Teile des nunmehr souveränen Herzogtums Mecklenburg zum Großherzogtum, 1867 zugleich zu Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und durch die Deutsche Reichsgründung 1871 Länder des Deutschen Kaiserreiches. - (Wikipedia 23.11.2016)
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