"Als Bauteil (maskulin) im Sinne von Gebäudeteil wird ein vom Hauptbaukörper – häufig von außen wahrnehmbarer – abgesetzter Teil eines Bauwerks bezeichnet. Hierbei kann es sich beispielsweise um ...
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einen Turm, ein Treppenhaus oder einen Gebäudetrakt handeln.
Gelegentlich wird von selbstständigen Gebäudeteilen gesprochen, wenn diese eine andere Nutzung haben, als das Gesamtgebäude, wie beispielsweise Geschäfts- oder Ladeneinbauten." - (de.wikipedia.org 16.05.2021)