"Ein Verstorbener ist ein Mensch vom Zeitpunkt seines Todes bis zum Ablauf seines postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Das Andenken Verstorbener ist strafrechtlich vor Verunglimpfung geschützt (§ 189 des Strafgesetzbuches). ...
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Nach der Bestattung oder dem Auffinden eines leblosen Vermissten spricht man (auch) von einem Toten. Der Begriff Verstorbener ist zu unterscheiden vom Begriff des Leichnams, der nur den Körper bezeichnet." - (de.wikipedia.org 09.07.2022)