In der sowjetischen Besatzungszone richteten Sowjetische Militärtribunale über Kriegsverbrecher. Diese aus der sowjetischen Rechtspraxis übernommene Institution stützte sich nur zum geringen Teil auf die alliierten Beschlüsse zur Entnazifizierung. Häufiger bezogen sie sich auf Artikel 58 aus dem politischen Teil des sowjetischen Strafrechts. Die Tribunale waren bis September 1955 tätig und verurteilten rund 35.000 Deutsche. Die vermeintliche Entnazifizierung wurde genutzt, um den aufkommenden politischen Widerstand in der sowjetischen Besatzungszone zu unterdrücken. Die Verurteilten wurden in so genannten Speziallagern inhaftiert. Diese waren ursprünglich als alliierte Internierungslager für NS-Verbrecher errichtet worden. Eine Folge der politischen Verfolgung
in der SBZ war, dass massenhaft Menschen in die westlichen Besatzungszonen flohen.
de