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Museum Berlin-Karlshorst Sammlung [211457]
211457-1 (Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst / Thomas Bruns (CC BY-NC-SA)
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Strafgesetzbuch der Russischen Sozialistischen Föderalen Sowjetrepublik (RSFSR), 1950

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Beschreibung

In der sowjetischen Besatzungszone richteten Sowjetische Militärtribunale über Kriegsverbrecher. Diese aus der sowjetischen Rechtspraxis übernommene Institution stützte sich nur zum geringen Teil auf die alliierten Beschlüsse zur Entnazifizierung. Häufiger bezogen sie sich auf Artikel 58 aus dem politischen Teil des sowjetischen Strafrechts. Die Tribunale waren bis September 1955 tätig und verurteilten rund 35.000 Deutsche. Die vermeintliche Entnazifizierung wurde genutzt, um den aufkommenden politischen Widerstand in der sowjetischen Besatzungszone zu unterdrücken. Die Verurteilten wurden in so genannten Speziallagern inhaftiert. Diese waren ursprünglich als alliierte Internierungslager für NS-Verbrecher errichtet worden. Eine Folge der politischen Verfolgung
in der SBZ war, dass massenhaft Menschen in die westlichen Besatzungszonen flohen.

Material/Technik

Papier / gedruckt

Maße

Länge: 1,5 cm, Höhe: 13,3 cm, Breite: 11,0 cm

Literatur

  • Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst (hrsg.) ; Meißner, Christoph, Dr. Jörg Morré (2019): Alltag. Politik. Kampfauftrag. Sowjetische Truppen in Deutschland 1945-1994. Berlin
Karte
Veröffentlicht Veröffentlicht
1950
Staatlicher Verlag für juristische Literatur
Moskau
Gedruckt Gedruckt
1950
Charkiw
1949 1952
Museum Berlin-Karlshorst

Objekt aus: Museum Berlin-Karlshorst

Mit dem Akt der bedingungslosen Kapitulation in unserem Haus endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Am 8. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando...

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