museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Mittelalter Hochmittelalter [18270816]
https://ikmk.smb.museum/image/18270816/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Karsten Dahmen (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Buyiden: ʿImād ad-Daula Abū al-Ḥasan

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Zerteilt.
Vorderseite: Im Feld Glaubenssätze, Name des Prägeherren, innen umlaufend Prägeort und -jahr, aussen umlaufend Koranzitat.
Rückseite: Im Feld Glaubenssatz, Kalifenname. Als Randschrift Qur'ān Sure IX,33. Münzzeichen zwei Punkte unten.
Zerteilt: Absichtsvolle Teilung (andere Teilung als halbiert oder geviertelt).

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: Es gibt keinen Gott ausser / Allāh allein / hat keinen Partner / ʿAlī bin Buwayh / im Namen Allahs [wurde dieser Dirhem geprägt] in Šīrāz im Jahr eins und dreißig und dreihundert -/ Bei Allāh [liegt die Befehlsgewalt vorher und nachher. An jenem Tag] werden die Gläubigen froh sein über Allāhs Hilfe
Rückseite: li-llāh / Muḥammad / ist der Gesandte / Allāhs / al-Muttaqī li-llāh -/ Muḥammad ist der Gesandte Allāhs. Er hat ihn mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt, um ihr die Oberhand [über alle Religion zu geben, auch wenn es den Polytheisten zuwider ist]

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
26 mm
Gewicht
2.34 g

Literatur

  • L. Treadwell, Buyid coinage. A die corpus (322-445 A.H.) (2001) 37 Sh331,1R1 (dieses Stück). - Zum Fund vgl. J. Menadier, ZfN 15, 1887, 169 Nr. 3.
Karte
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.