In der ehemaligen DDR wurden die Fernseh- und Rundfunkprogramme durch Rundfunkgebühren mitfinanziert. Ein Beleg dafür ist die vorliegende Quittung. Der Gebühreneinzug erfolgte über den Postzeitungsvertrieb. Lehrlinge, Schüler, Studenten waren von den Rundfunkgebühren befreit, sofern ihre Einkünfte die Leistungen der Sozialfürsorge nicht überschritten. Alters- und Invalidenrentner konnten zudem Antrag auf Erlassung der Gebühren stellen.
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