Viele DDR-Bürger*innen waren Mitglied in der Konsumgenossenschaft und zahlten Mitgliedsbeiträge. Dafür konnten sie in den Konsumgeschäften einkaufen gehen. Um eine Rückmeldung der Kundschaft zu bekommen, führte die Konsumfiliale in Storkow ein Kundenbuch. Das Ministerium für Handel und Versorgung hatte am 14.4.1954 eine Anordnung über die Führung von Kundenbüchern im Einzelhandel erlassen, die Geschäfte und Gaststätten verpflichtete, gut sichtbar ein Kundenbuch auszulegen und Reklamationen und Lob der Kundschaft entgegenzunehmen. Zeitnah sollten die Mitarbeiter*innen dann auf die Kritik der Kund*innen reagieren.
Das vorliegende Kundenbuch aus dem Jahr 1964 moniert das Fehlen von heimatlichen Souvenirs, etwa Kerzen mit dem Stadtwappen von Storkow, die den Verwandten im Westen mitgebracht werden könnten. Daneben finden sich auch Anerkennungsbekundungen und Lob.
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