Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 19. Juli 1916 in Brüssel
"Verordnung betreffend das Verbot des Röstens von Getreide.
Das Rösten von Getreide aller Art ohne meine vorherige Genehmigung wird hierdurch verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 20 000 Mark bestraft. Auch kann auf bei Strafen nebeneinander und auf Einziehung der gerösteten oder zum Rösten bestimmten Vorräte erkannt werden.
Zuständig sind die deutschen Militärgerichte und Militärbehörden."
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