Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 26. Mai 1916 in Brüssel
"Durch feldgerichtliches Urteil vom 11./12. Mai 1916 wurden:
1. der Kaufmannsgehülfe Alphons Ramet,
2. der Kellner Victor Lemoine,
3. die Schneiderin Alphonsine Ramet,
sämtlich aus Verviers, wegen Kriegsverrats, begangen durch Spionage,
zum Tode,
4. die Händlerin Witwe Louise Ramet, geborene Mathieu, aus Verviers,
wegen Beistandsleistung zur Spionage unter Annahme eines minder schweren Falles
zu 10 Jahren Zuchthaus
verurteilt.
Die zum Tode Verurteilten haben gegen Bezahlung für den feindlichen Nachrichtendienst Eisenbahntranspoirte und die mit ihnen vorgenommenen Truppenbewegungen beobachtet und es unternommen, ihre schriftlich aufgezeichneten Beobachtungen dem feindlichen Nachrichtendienst übermitteln zu lassen.
Die Witwe Ramet hat ihrem Sohne Alphonse bei seiner Spionagetätigkeit Beistand geleistet.
An Alphons Ramet und Victor Lemoine wurden die Todesstrafen vollstreckt.
Die Strafe gegen Alphonsine Ramet wurde im Gnadenwege in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt.
Lüttich, den 19. Mai 1916."
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