Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 28. Januar 1916 in Brüssel
"Durch von mir bestätigtes Feldgerichtsurteil ist der frühere belgische Soldat
Paul Louis Mertens
aus Lier bei Antwerpen
wegen Spionage
zum Tode
verurteilt worden.
Er hatte in dem bei Lier gelegenen Abschnitte der Antwerpener Fortifikation deutsche Feldstellungen abgezeichnet und versucht, die Zeichnungen sowie eine Notiz über einen Brückenschutz nach den Niederlanden zu bringen, um sie dort dem Feinde zugänglich zu machen.
Bei dem Versuche der Grenzüberschreitung wurde er festgenommen.
Das Urteil ist heute hier durch Erschiessen vollstreckt worden.
Hasselt, den 25. Januar 1916.
Der Militärgouverneur
der Provinz Limburg,
Keim,
Generalmajor.
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Ich bringe die Bekanntmachung hiermit zur Kenntnis der Bevölkerung des ganzen mit unterstellten Gebietes."
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