Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Zur Abschreckung der Bevölkerung werden die Namen der Verurteilten bekanntgegeben.
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 6. März 1916 in Brüssel
"Durch feldgerichtliches Urteil vom 1. März 1916 sind folgende Personen wegen Kriegsverrats, begangen durch Ueberbringung von Nachrichten über Militärtransporte, bezw. wegen unterlassener Anzeige verurteil:"
Zum Tode: 9 Personen
Zu lebenslänglichem Zuchthaus: 3 Personen
Zu 15 Jahren Zuchthaus: 7 Personen
Zu 12 Jahren Zuchthaus: 1 Person
Zu 10 Jahren Zuchthaus: 6 Personen
Zu 3 Jahren Zuchthaus: 1 Person
Zu 4 Monaten Gefängnis: 5 Personen
Zu 3 Monaten Gefängnis: 1 Person
Es wurden 6 Personen freigesprochen.
"Ferner sind verurteilt durch feldgerichtliches Urteil vom 26. Februar 1916 wegen versuchten Kriegsverrats bezw. Mithilfe zu diesem Verbrechen, begangen durch Zuführung von Mannschaften zum feindlichen Heere:"
Zu 10 Jahren Zuchthaus: 1 Person
Zu 3 Jahren 3 Monaten Zuchthaus: 3 Personen
Zu 1 Jahr Zuchthaus: 1 Person
Zu 3 Monaten Gefängnis wegen unterlassener Anzeige: 1 Person
Feisgesprochen wurde 1 Person.
"Mons, den 2. März 1916.
Der Militärgouverneur,
von Gladiss
Generalleutnant.
Ich bringe die Bekanntmachung hiermit zur Kenntnis der Bevölkerung des ganzen mir unterstellten Gebietes.
Brüssel, den 6. März 1916.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von Bissing,
Generaloberst."
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