Für diesen Gutschein des Kreislandbundes Templin wurden von dem Landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsverein e. G. m. b. H. Templin ohne Prüfung der Legitimation jederzeit 50 Pfund Roggen ausgehändigt oder der Gegenwert zum jeweiligen Tagespreis am Tage der Einlösung in bar bezahlt. Der Schein hatte eine zeitliche Begrenzung von September 1923 bis April 1924. Dieser Zeitraum war im Vergleich zum Wertverfall des Papiergeldes sehr lang.
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