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Museum Wolmirstedt Archivalien [A_1165.02]
Rundschreiben Präsident der Provinz Sachsen (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt / Museum Wolmirstedt (RR-F)
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Debitverbot Buch "Das Gerücht von einer Constitution in Preußen und das Gesetz vom 22. Mai 1815", 31.03.1845

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Beschreibung

Informationsschreiben über das Veröffentlichungsverbot der Schrift "Das Gerücht von einer Constitution in Preußen und das Gesetz vom 22. Mai 1815" in der Provinz Schlesine mit dem Rat dem Verbot auch in der Provinz Sachsen zu entsprechen. Der Oberpräsidenten der Provinz Sachsen in Magdeburg gibt dies u.a. nach Wolmirstedt weiter. In Wolmirstedt wurde die ortsansässige Verlag von W. Eisengarten, über die Verfügung informiert.

Papier im Querformat beidseitig bedruckt und handschriftlich mit schwarzer Tinte beschrieben sowie mittig vertikal gefaltet, so dass ein Faltblatt im Hochformat entsteht. Papier mit Wasserzeichen, Motiv: Schwan.

Text: "Es ist in diesen Tagen im hiesigen Buchhandel eine // Flugschrift betitelt: // 'Das Gerücht von einer Constitution in Preußen und // das Gesetz vom 22. Mai 1815. Leipzig bei Louis Rocca,' // erschienen, welche das monarchische Prinzip des Staates angreift, // und eine Aenderung der Verfassung nicht blos als wünschenswerth // sondern sogar für nothwendig darstellt. // Ich habe daher das vorläufge Debits-Verbot dieser Schrift in // hiesiger Provinz angeordnet, und stelle Euer Hochwohlgeboren ganz // ergebenst anheim, dasselbige auch auf dortige Provinz geneig- // test auszudehnen. // Breslau, den 31. März, 1845. // Der Königl. Wirkliche-Geheime Rath und // Ober-Präsident der Provinz Schlesien. // (gez.) von Merkel."
"An den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz Sachsen, Ritter gg. Herrn von Wedell // Hochwohlgeboren zu Magdeburg. // O P. 2031. // Abschrift zur Kenntnisnahme mit dem Be- // merken, daß ich keinen Anstand gefunden habe, // das erlassene vorläufige Debits-Verbot auf die hie- // sige Provinz auszudehnen. // Demgemäß veranlasse ich Eure Hochwohlgeboren, // die betreffenden Gewerbetreibenden hiervon in Kent- // nis zu setzen, die bei denselben etwa vor- // gefundenen Exemplare der Schrift in polizeili- // chen Beschlag zu nehmen, und mir, falls eine // (solche) // [Seite 2:] solche Beschlagnahme erfolgen sollte, hiervon Anzeige zu machen. // Magdeburg, den 10. April 1845. // Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen // Wedell // Circulare. // An // sämtliche Herren Landräthe, vefg. Ober- // Bürgermeister und an die Gräflichen Herren // Polizei-Räthe zu Stolberg und Rossla. // No. 2327 O.P.". ".

Im unteren Bereich der ersten Dokumentseite (Vorderseite) einzelne handschriftliche Notizen mit schwarzer Tinte betreffend den Empfang, der Weiterleitung bzw. Kenntnisnahme zur Verordnung.
"Dem [...] Magistrat hier, seinen der // K. Genddarmerie // im Kreise // nach- // richtl. vorzu- // legen. // Wolmirstedt d 15/4 45 // der Landrath // [E.] Froreich // [...] // W, 26/4 43 // [...] // Präs. Böttcher // Pr. Eisengarten".
Weitere handschriftliche Notizen am oberen Rand der ersten Seite des Dokumentes (laufende Akten/Posteingangsnummer? / Datum): "1390.", "[...] 19 // 4.43".

Material/Technik

Papier, Tinte / Druck, Handschrift

Maße

L. 32,9 cm x B: 20,2 cm

Karte
Verfasst Verfasst
1845
Friedrich Theodor von Merckel
Breslau
Verfasst Verfasst
1845
Wilhelm von Wedel-Piesdorf
Magdeburg
Empfangen Empfangen
1845
Landratsamt Wolmirstedt
Wolmirstedt
Empfangen Empfangen
1845
Verlag W. Eisengarten (Wolmirstedt)
Wolmirstedt
Unterzeichnet Unterzeichnet
1845
Froreich, Johann von
Wolmirstedt
1844 1847
Museum Wolmirstedt

Objekt aus: Museum Wolmirstedt

Das Wolmirstedter Museum wurde 1927 gegründet und befindet sich seit 1981 in einer teilweise ausgebauten Bruchsteinscheune auf der Schlossdomäne,...

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