Silberfarbenes Kreuz mit Gravur: 1933-1958, mit Halskette. Die betreffene Diakonieschwester Anita H. erhielt diese Auszeichnung 1958 zum 25-jährigen Jubiläum ihrer Aufnahme in die Schwesternschaft des evangelischen Diakonievereins Berlin-Zehlendorf (vgl. Brosche, Inv.Nr. ABM141).
Diakonieschwestern sind damals wie heute Mitglieder des Diakonievereins mit einer Krankenpflegeausbildung, als Abgrenzung vom Begriff Diakonisse. Der Begriff wurde von Friedrich Zimmer geprägt. Seit 1897 Gliederung der Schwesternschaft in
- Schülerin,
- Probeschwester,
- Vereinsschwester,
- Verbandsschwester,
außerdem
- Reserveschwester.
Die Mitgliedschaft ev. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf war Voraussetzung für die Aufnahme der Krankenpflegeausbildung.
Nach ihrer Krankenpflegeausbildung war die Diakonieschwester zunächst mind. ein und max. zwei Jahre Probeschwester, nach Erwerb der nötigen Fachbildung Vereinsschwester (=Mitglied in der Vereinsschwesternschaft), um anschließend den höchsten Status als Verbandsschwester (siehe Brosche, Inv.-Nr. ABM141) zu erlangen (Gaida 2011, S. 22).
Die Ausbildungsdauer betrug nach dem preußischen Krankenpflegegesetz von 1906 ein Jahr, ab 1921 zwei Jahre, reichseinheitlich ab 1938, ab 1939 verkürzt auf anderthalb Jahre, 1942 wieder zwei Jahre - bestätigt 1951 und ab 1965, ebenso nach den Berufsgesetzen von 1987, 2004 und 2020 bis heute (2022) drei Jahre.
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