Das Großherzoglich Hessische Regierungsblatt war das Amtsblatt des Großherzogtums Hessen. Es bestand aus einem Hauptteil und einer Beilage, die beide getrennt abonniert werden konnten. Im Hauptteil wurden die Gesetze und Verordnungen des Großherzogtums bekanntgemacht. Die Beilage enthielt amtliche Bekanntmachungen der Großherzoglichen Staatsverwaltung, darunter Dienstnachrichten, Ordensverleihungen sowie Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden, Namensänderungen, Vorlesungsverzeichnisse der Universitäten, öffentliche Anerkennungen von „edlen Taten“.
Guntersblum erwähnt auf Seiten 240, 318, 508
Bestand 29622: pdf-Datei
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