Beteiligt als Streitparteien vor dem damals in Speyer ansässigen Reichskammergericht waren in diesem Fall die Juden Joseph von Frankfurt (1599) und Wendle von Worms (1600), der einen Prozess gegen die Grafen von Leiningen führte. Für gewöhnlich wurden den jüdischen Antragstellern am Gericht lediglich acht Tage Aufenthalt bewilligt.
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