Ein Ratsbeschluss hatte schon am 28. August 1518 den weiteren Zuzug von Juden verboten; im zeitlichen Umfeld liegen die gegen die Juden gerichteten Edikte des Speyerer Bischofs Georg (1486-1529) von 1517 und 1519, die nicht nur das Hochstift Speyer, sondern für die gesamte Diözese galten. 1523 wurde ein Teil des Judenhof-Areals an den Speyerer Stadtschreiber Geilfuß verpachtet, seit1524 wurde auch der jüdische Friedhof wieder verpachtet.
Die Polizeiordnung für den Speyerer Reichstag 1529 sah vor, dass bei Unruhen vier Pferde zu den Geschützen zu schicken seien, davon zwei in die "Judenschule" - die Synagoge wurde also bereits als Zeughaus verwendet, die einst so bedeutende jahrhundertealte jüdische Gemeinde existierte nun endgültig nicht mehr. Seit jener Zeit wurde das Gesamtareal des Judenhofes verpachtet. Auch im Straßennamen zeigte sich die Veränderung - für 1532 wird die einstige Judengasse erstmals als (Kleine) Pfaffengasse bezeichnet, ihren Namen erhält die frühere Meischergasse.
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