Noch wurden jüdische Verbindungen bei Geld- und Kreditgeschäften benötigt. Die offizielle Zulassung erfolgte 1352, Rat und Zünfte der Stadt Speyer versprachen darin, die Juden in städtischen Schutz und Schirm aufzunehmen. Zuvor erklärte man sämtliche Schuldforderungen gegen Speyerer Bürger als getilgt und lehnte eine Unterstützung für auswärtige Rückforderungen ab.
Die Anfangsinitiale der Urkunde zeigt einen Geld abwerfenden Juden mit dem mittelaltertypischen spitzen "Judenhut".
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