Durch die Nennung des Prokonsuls Aulus Plautius geht hervor, dass Zypern hier bereits als senatorische Provinz eingerichtet ist, was 22 v. Chr. geschah, siehe Grant (1946) 143 Anm. 3. Die Zuweisung nach Zypern erfolgt über die Darstellung der zwei auf Zypern beheimateten Kulte, nämlich den der Aphrodite Paphia (RPC I Nr. 3906) und den des Zeus Salaminios (RPC I Nr. 3907). Die genaue Münzstätte wird nicht genannt, doch schlägt RPC I 576 f. die namensgebenden Städte der jeweiligen Heiligtümer (Paphos bzw. Salamis) als mögliche Münzstätten vor.
Vorderseite: Kopf des Augustus nach r.
Rückseite: Heiligtum der Aphrodite Paphia. In der Mitte des Tempels das anikonische Standbild der Göttin, davor ein halbkreisförmiger gepflasterter Hof.
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