Der untere Gegenstempel P(ater) P(atriae) weist zwischen beiden Lettern einen Palmzweig auf und wird von Martini an den Beginn der Regierung des Caligula 37 n. Chr. angesetzt, weil dieser als zweiter römischer Kaiser den Titel Gallien beigelegt hatte, er 12 v. Chr. einen Altar für Roma und 'Vater des Vaterlandes' angenommen hatte, vgl. Martini (2003) 62. Da aber der zweite, jüngere Gegenstempel VAR dem P. Quinctilius Varus zuzuweisen ist [anders Martini (2003) 98], der von 7 bis 9 n. Chr. Statthalter in Germanien war, erscheint die These Giards, das P P beziehe sich auf die Annahme des Titels unter Augustus am 5. Februar 2 v. Chr. glaubwürdiger (BNat I³ 27 und Anm. 1). - Durch Livius, Periochae 139 wird überliefert, dass, nachdem Nero Claudius Drusus den Aufruhr in Gallien beigelegt hatte, er 12 v. Chr. einen Altar für Roma und Augustus am Zusammenfluss von Rhone und Saône in Lugdunum weihte. Von Sueton, Claudius 2,1 wird zudem der 1. August als Datum genannt, der Tag an dem auch Kaiser Claudius Geburtstag hatte. Die Rückseite der Münze gibt mit der Bürgerkrone (corona civica) und den Lorbeerbäumen Ehrungen für Augustus wieder, die ihm 27 v. Chr. zuteil wurden. Deshalb sind die beiden Figuren auf dem Altar als Laren anzusprechen, die in der Selbstdarstellung des Augustus häufiger auftreten.
Vorderseite: Kopf des Augustus mit Lorbeerkranz nach r.
Rückseite: Altar der Roma und des Augustus, flankiert von Säulen mit Victorien. Altarfront mit Eichenkranz (corona civica) zwischen Lorbeerzweigen und männlichen Gestalten (Lares?). Oben rechteckige Gegenstempel P P und VAR sich überschneidend.
Mit Gegenstempel: Mit einem oder mehreren Gegenstempeln versehen. Diese sind u. a. zum Zweck der Auf- oder Abwertung und zur Anerkennung des Wertes angebracht, können auf den Ausgeber hinweisen oder in historischen Sammlungen den Besitzer eines Objektes.
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