museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Münzkabinett Neuzeit 16. Jh. [18205846]
https://ikmk.smb.museum/image/18205846/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Lutz-Jürgen Lübke (Lübke und Wiedemann) (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Brandenburg: Johann Georg

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Groschen nach den Vorschriften der Reichsmünzreform zu 1/21 Gulden sind in Brandenburg zuerst 1560 und dann regelmäßiger unter Johann Georg 1572-1580 gemünzt worden. Sie stellen neben den Dreiern und Pfennigen im Prinzip Scheidemünzen dar, sind für diesen Zweck aber eigentlich 'zu gut', d. h. mit einem zu hohen Silbergehalt (über 50%) ausgebracht worden, so dass ihre Prägung angesichts des Silberpreises keinen Gewinn abwarf. Deshalb sind sie nur in vergleichsweise geringen Zahlen gemünzt worden.
Vorderseite: Fünffeldiger Wappenschild.
Rückseite: Reichsapfel mit Wertzahl Z1 (21) im Schild, beiderseits 15-72. Oben Münzmeisterzeichen Quadrat mit Kreuz (Conrad Schreck).

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: IOHAN GEOR D G MARC BRAN
Rückseite: SAC RO IMP ARC CAM ET ELEC

Vergleichsobjekte

Bahrfeldt II: 474b

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
23 mm
Gewicht
2.16 g

Literatur

  • E. Bahrfeldt, Das Münzwesen der Mark Brandenburg unter den Hohenzollern bis zum Grossen Kurfürsten von 1415 bis 1640 (1895) Nr. 474 b.
  • W. Steguweit - B. Kluge, Suum cuique. Medaillenkunst und Münzprägung in Brandenburg-Preußen (2008) Nr. 75 (diese Stück).
Karte
Hergestellt Hergestellt
1572
Conrad Schreck
Brandenburg
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1501
1500 1602
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.