Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 3. Oktober 1914.
„Verordnung
Deutsches Geld muss in den okkupierten Gebieten Belgiens in Zahlung genommen werden, wobei 1 Mark bis auf weiteres mit mindestens 1,25 Franc zu berechnen ist.
Brüssel, den 3. October 1914.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von der Goltz,
Generalfeldmarschall.“
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