Im Protokoll der Sachverständigenkommission vom 29. Juni 1918 vermerkte Ludwig Justi handschriftlich: »Whistler’sche Bilder sind äußerst selten. Es ist sehr erwünscht, dass der Künstler in der Galerie vertreten wäre. Das vorliegende Werk ist bezeichnend für seine Kunst und verhältnismäßig preiswert. Wäre aus den Mitteln für die Erwerbung ausländischer Kunstwerke anzukaufen« (SMB-ZA, I/NG 467, Journal-Nr. 1918/604, Bl. 70). Doch hat Justi wohl bald selbst an der Echtheit des Bildes gezweifelt, es wurde in die folgenden Galeriekataloge nicht aufgenommen. Für Whistler sprach das poetisch Verrätselte der Szene, das aus den seltsamen Lichterscheinungen am Himmel, dem abschüssigen Gelände, auch der skizzenhaften Malweise resultiert. Der Szene eignet etwas Unwirkliches und Bedrohliches. | Angelika Wesenberg
Frühere Zuschreibung: James Abbott McNeill Whistler
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