Dreimal, 1927, 1928 und 1930, erwarb das Preußische Kultusministerium im Rahmen seiner sozialen Künstlerförderung je ein Blumenstilleben von George Mosson. Sie wurden in der Nationalgalerie inventarisiert (vgl. NG A III 48 und A III 204), erhielten aber keine Katalognummern. Alle drei Bilder fanden ihren Platz zunächst in den Räumen des Kultusministeriums. (Kristina Kratz-Kessemeier, Kunst für die Republik. Die Kunstpolitik des preußischen Kultusministeriums 1918-1932, S. 692f., S. 725). Vor allen die Blumenstilleben hatten Mosson am Anfang des Jahrhunderts bekannt gemacht: „Welche neuen Farbensensationen aber durch diese auf den Reiz als solchen sich zurückziehende, impressionistische Kunst in reinen Stilleben gewonnen wurden, kennt man aus den farbigüppigen Blumenstücken Mossons […]“ (Richard Hamann, Die deutsche Malerei im 19. Jahrhundert, Berlin 1914, S. 302)
In den zwanziger Jahren aber wirkten die Arbeiten Mossons eher unmodern, nach Auflösung der „Freien Secession“ stellte Mosson vorwiegend in der „Juryfreien Kunstschau“ im Landesausstellungsgebäude am Lehrter Bahnhof aus. Die allgemeine Wirtschaftskrise erschwerte zusätzlich den Verkauf. | Angelika Wesenberg
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