Die Wiedereinrichtung der Kunstkammer nach dem Dreißigjährigen Krieg war stark geprägt von der Erbschaft der Sammlung Guth von Sulz. 1653 ging die in der Zeit um 1600 zusammengetragene „Guth’sche“ Kollektion in den Besitz Herzog Eberhards III. (reg. 1633–1674) über. So gelangte auch „Ein schönes Becherlein von Christall mit einem Deckel in vergüllt Silber eingefasst, daruff Vögel, Meer, Fisch, Bäume und Blümlein geschnitten sind.“ in die Kunstkammer der Herzöge von Württemberg, in deren Inventaren es fortan geführt wurde.
[Katharina Küster-Heise]
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