Die ehrennadel wurde am 14. August 1965 als nichtsstaatliche Auszeichnung gestiftet. Verliehen wurde sie an ehrenamtliche Mitarbeiter oder Angehörige der Rechtspflegeorgane. Die Ehrenadel besteht aus zwei Teilen, der oberen Spange mit der Zweckinschrift "Sozialistische Rechtspflege" und den runden Anhänger. Dieser ist mit zwei Trageösen an der Spange befestigt. Der Anhänger zeigt das Staatswappen der DDR. Die Spange ist mit einer Verschlussnadel versehen. Die Ehrennadel befindet sich in einem aufwendig gearbeiteten Klappetui. Innen mit Seide- und Samtartigen Stoff ausgelegt. Das Etui ist aus Pappe gefertig und mit schwarzen Pappier (Lederimitat) überklebt.
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