Der comes Iulianos bescheinigt den Erben des Johannes – kollektiv als Dorfbewohner (κωμοκάτοικοι) bezeichnet (?) – den Empfang von 6 Keratien als Abschlagszahlung auf den Erbpachtzins (ἐμφύτευμα) für die 13. Indiktion, die an den Vertreter Kosmas gezahlt wurden.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04855/
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