Gutschein der Stadt Eisleben;
10;
Zehn Pfennig;
Dieser Gutschein wird bis zum Ablaufe der Gültigkeit von allen städtischen Kassen und Banken in Eisleben eingelöst;
Eisleben, den 1. Juni 1917;
Der Magistrat;
2 hdschr. Uschr.;
Dieser Gutschein wird ungültig, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung des Magistrats bei der Kämmereikasse Eisleben eingelöst wird.
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