0,42 Goldmark;
1/10 Dollar;
Wertbeständiges Notgeld
des Mansfelder Seekreises;
Dieser Schein wird binnen Monatsfrist nach Aufruf durch Vermittlung der Kreissparkasse in Reichsgoldanleihe oder den gleichwertigen Barbetrag umgetauscht;
Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsfinanzministeriums;
Dieses Notgeld hat Zwangskurs im Mansfelder Seekreis auf Grund der Verordnung des Generals von
Seedt vom 12.11.23;
Eisleben, den 16. November 1923;
Kreisausschuß des Mansfelder Seekreises;
mehrere hdschr. Uschr.;
Nr. 304987 *.
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