Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Valenciennes, 21. Juli 1915.
"Verordnung
Jedes unbefugte Betreten des Eisenbahngelaendes durch Einwohner, insbesondere das Ueberschreiten der Geleise an nicht dazu bestimmten Stellen, wird hiemit verboten.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nach den Kriegsgesetzen keine strengere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Valenciennes, den 21. Juli 1915.
Etappeninspektion 6
Von Denk,
Generalleutnant."
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