Geldbeutel aus Schalenhälften der Flussperlmuschel, eine Schalenhälfte stark beschädigt.
Die Herstellung von Perlmutterwaren in Adorf geht auf den Buchbinder Friedrich August Schmidt zurück, der mit dem Oelsnitzer Perlenfischer Schmerler zusammenarbeitete. Schmidt erhielt 1851 die Genehmigung seine Artikel während der Kurzeit in Bad Elster zu verkaufen. Zu den ersten Erzeugnissen dieser Art gehörten solche Geldbeutel aus Flussperlmuschelschalen.
Im Jahr 1863 erhielt die Firma F. A. Schmidt von König Johann von Sachsen die Berechtigung zum Führen des sächsischen Wappens. In der Folgezeit wurden solche Geldbeutel mit dem geprägten sächsischen Wappen auf dem Verschluss hergestellt.
Vermutlich handelt es sich hier um ein sehr frühes Erzeugnis aus Adorfer Produktion. Solche Souvenirs wurden im benachbarten Kurort Bad Elster verkauft und erfreuten sich großer Beliebtheit.
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