Die 10 Seiten Büttenpapier enthalten die beglaubigte Abschrift einer Urkunde über einen Verkauf der Papiermühle Niederzwönitz. Die Abschrift wurde am 1. Juli 1839 angefertigt. Der Verkauf der Papiermühle durch die Erben des Besitzers und Betreibers Johann Paul Gottlob Kircheisen an ihre Mutter wurde im Jahr 1788 beurkundet. Der angegebene Verkaufspreis beträgt 2500 Taler.
An Wasserzeichen finden sich mehrere bisher unbestimmte bekrönte Sachsenwappen.
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