Der Urlaubspass wurde für den Rekrut Carl Gotthelf Hofmann von der Königlich Sächs. Reiterei in Zittau am 28.11.1862 ausgestellt und war für Großschönau gültig. Er besitzt unten einen Vermerk mit Stempel des Gerichts zu Großschönau, dass er sich in Großschönau gut betragen hat. Ausgestellt am 27.09.1863 in Großschönau vom Richter Wenzel. Auf der Rückseite des Passes sind Vorschriften und Instruktionen angegeben die der beurlaubte Rekrut zu berücksichtigen hat.
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