Bureau de Durkheim. No.73. Durkheim d. 18.ten Vendemiaire
Der Einnehmer der Domainen
an den Beständer des Seebacher Guths zu Wachenheim
Caspar Zumstein zu Dürkheim
"Vermöge der vom 1.ten Fructidor 5 Jahre der Republik ergangene Proclamation des General Directors der Verwaltung der eroberten Länder zwischen Rhein und Moselworin alle National Pächter aufgefordert werden um den Bedürfnißen der Armee abzuhelfeneinen Drittel von ihren schuldigen Pachten Zinsen und anderen Gefällen auf der Stelle, das zweite Drittel in diesem laufenden Monathe und das andere bis nächsten Martiniin das allhier errichtete Magazin abzuliefern - oder um den Pächtern die Zeit und Transportkosten zu ersparen, so können die Früchte auch in Geld nach dem von dem General Director bestimmten Preise bezahlt werden. Ich lade Euch also ein innerhalb 48 Stunden nach Eingehung diese mit Lieferung oder Bezahlung ihres pro 1797 schuldigen Pachtes den Anfang unter Vermeidung militärischer Execution zu machen.
Charton".
de