Bürgschaftsurkunde, handschriftlich, auf einem Doppelbogen Büttenpapier. Außer dem späteren Vermerk „Elisabetha Nebin in Aßelheim“, auf der letzten Seite, nur die vorderste Seite des Doppelbogens beschrieben.
Der mit „Georg Friedrich Christian Haffner Gräfl. Leiningen-Westerburger Canzley-Secretarius“ Unterzeichnende bürgt damit für einen Kredit über 500 Gulden, welche die Witwe seines Stiefbruders Georg Konrad Neeb in Asselheim, bei einem Pfarrer Schäffer in Lambsheim aufgenommen hat.
Das Dokument datiert: „Grünstadt 9. Februar 1786“. Rotes Lacksiegel mit floraler Wappenkartusche, Phantasiewappen.
Georg Friedrich Christian Haffner (1742 — 1812) hatte einen familiären Kontakt zu dem Dichter Johann Wolfgang von Goethe, da er mit dessen Cousine Helene geb. Schuler (1750 — 1824) verheiratet war.
Die Urkunde ist auf Papier geschrieben, das zwei Wasserzeichen aufweist: 1 Baselstab in gekreuzten Blattranken und eine Inschrift „FIN DE J. PASQUAY EN ALSACE 1742“.
Dieses Briefpapier wurde von Johann Wolfgang von Goethe bevorzugt für seine Handschreiben benutzt. (Johann Wolfgang Goethe: Die Schriften zur Naturwissenschaft, Böhlau Verlag, 1959 bzw. 1961, Band 3, S. 283 u. Band 9, S. 218).
Kreditgeber war der reformierte Pfarrer Johann Daniel Schäffer in Lambsheim (1745 - 1805), Großvater des Rechtsgelehrten Karl Gustav Geib.
Altbestand des 1903 gegründeten Altertumsvereins Grünstadt.
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