Zeugnis des Hessischen Ministeriums des Innern, Abteilung Schutzpolizei: Erich Rahn wird bescheinigt, der Hessischen Schutzpolizei im Juli 1921 die Grundlagen des Jiu Jitsu vermittelt zu haben. Darunter ein Zeitungsartikel ohne Quelle über die Abschlussprüfung des Jiu-Jitsu-Lehrgangs.
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