Der Ahnenpaß war eine gesetzliche Ausweisurkunde, die amtliche beglaubigte Abstammungsnachweise enthielt. Ein Abstammungsnachweis bestand aus Geburts-, Todes- bzw. Trauungsangaben, deren Übereinstimmung mit entsprechenden Unterlagen einer Matrikelstelle, gewöhnlich den Kirchenbüchern eines Pfarramtes, von einem Standesamt bestätigt wurde. Der Ahnenpaß wurde seit 1934 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegeben und diente ausschließlich zum „Nachweis der arischen Abstammung“. (Quelle Wikipedia)
Bestand 42772A Ahnenpass von Peter Fießer (zweifach)
Bestand 42772B Ahnenpass von Anna Fießer , geb. Eckelmann (zweifach)
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