Hochrechteckiges Heft mit Klammerheftung in einem blauen Kartoneinband. Auf der Vorderseite steht der schwarz aufgedruckte Titel: „Dienstvorschriften für das Pflegepersonal der Westf. Provinzialheil- und Pflegeanstalten" sowie der Name der Druckerei: "Louis Espagne, Münster i. W. 1907“. Die Dienstordnung enthält auf 30 Seiten die allgemeine Hausordnung, Reinigungs- und Ordnungsregeln sowie Vorschriften über das Reinigen, das Baden, die Beleuchtung, Beaufsichtigung der Kranken, Beschäftigung der Kranken, Selbstgefährlichkeit, Verhalten bei Unglücksfällen, Verhalten bei Feuerausbruch, Wachvorschriften, Desinfections-Vorschriften und die Bestimmungen zum Dienstverhältnis der Pfleger und Pflegerinnen. Am Ende sind die Vorschriften durch den Landeshauptmann der Provinz Westfalen, Dr. Hammerschmidt, am 20. Juli 1907 beglaubigt.
Offenbar fand die Vorschrift in allen bis dahin gegründeten sechs Heil- und Pflegeanstalten des westfälischen Provinzialverbandes Anwendung.
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