In dem Beschluss vom 30. März 1900 wird Peter Josef Cholin zu einer Strafe von einer Reichsmark oder ersatzweise einem Tag Haft verurteilt, weil er seinen Hund unbeaufsichtigt auf der Straße laufen ließ. Zugestellt wurde das Urteil am 5. April durch den Flurhüter Unkelbach aus Bodendorf.
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