Original: Deutsch
Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen
werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wieviel Abschnitte von
dem Verkäufer vor Aushändigung der Ware von der Karte
abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen (nicht Söckchen)
trennt der Verkäufer außerdem den entsprechenden Bezugs-
nachweis ab. Der Bezug von Strümpfen ist auf 7 Paare be-
schränkt. Davon sind 5 Paare gegen Entwertung von je 4 Ab-
schnitten erhältlich. Zwei weitere Paar Strümpfe können nur
gegen die 1 1/2 fach Anzahl von Abschnitten bezogen werden. Die
Abschnitte K - VI sind für den Bezug von Waren vorgesehen, die
gegebenenfalls besonders bekanntgemacht werden.
Für bestimmte Stoffe und Fertigwaren sind Sonderregelungen
ergangen. Sie können in den Geschäften erfragt werden.
Beim Kauf solcher Waren, die mit mindestens 30 Punk-
ten bewertet sind, kann auf die schraffierten Abschnitte
auch vor der darauf vermerkten Fälligkeit vorgegriffen
werden. Das gleiche gilt für die zur Herstellung dieser
Waren benötigten Stoffe nebst Futter.
Bewertung für Stoffe
soweit nicht eine Sonderregelung getroffen ist
A. Wollene oder wollhaltige Stoffe aller Art,
143 cm Fertigbreite = 16 Punkte
je volle 9cm größere oder geringere Breite
= 1 Punkt mehr oder weniger.
B. Kunstseidene oder kunstseidenhaltige Stoffe,
bis 68 cm Fertigbreite = 4 Punkte
je angefangene 17 cm größere Breite
= 1 Punkt mehr.
C. Alle übrigen Stoffe,
80cm Fertigbreite = 8 Punkte,
je volle 10 cm größere oder geringere Brei
= 1 Punkt mehr oder weniger.
Punktwert der Waren
Spalte I: Punkt für Waren, die nicht II - IV
unterschiedlich bewertet sind.
Spalte II: Punktwert für wollene oder wollhaltige
Waren.
Spalte III: Punktwert für kunstseidene oder kunstseiden-
haltige Waren.
Spalte IV: Punktwert für Waren aus allen übrigen
Spinnstoffen
Kleider - 42 23 30
Kostüme - 56 25 36
Röcke, Hosenröcke, Hose, gewebt - 18 10 16
dass., gewirkt oder gestrickt - 26 10 16
Blusen, gewebt - 20 11 17
Blusen, gewirkt oder gestrickt 17 11 17
Polo- und Charmeuseblusen - - 11 15
Polo- und Charmeusejacken (mit kurzen Ärmeln) - - 9 12
Dirndlblusen - - 6 9
Pullover mit Ärmeln - 19 14 -
Pullover ohne oder mit 1/4 Ärmeln - 14 9 -
Strickwesten mit Ärmeln 23 - - -
Strickwesten ohne oder mit 1/4 Ärmeln 18 - - -
Jacken, gewebt, gefüttert 38 - - -
Jacken, gewebt, ungefüttert - 22 13 20
Jacken, gewirkt oder gestrickt 33 - - -
Windjacken und Windblusen 25 - - -
Gummi-, gummierte und imprägnierte Regenmäntel und Regenumhänge,
ungefüttert, ungefütterte Popelinemäntel,
ungefütterte Completmäntel 25 - - -
Sommermäntel u. Umhänge, auch gefütterte Regenmäntel, Gabardinemäntel - 50 45 45
Wintermäntel - 75 40 75
Umschlagtücher bis 1 qm groß 12 6 10
Umschlagtücher über 1 qm groß 25 12 20
Kittel, Kittelschürzen, Berufsmäntel u. Kleiderschürzen, auch Arbeitskleider - 42 23 30
Trägerschürzen, Warpschürzen - - 10 12
Sonstige, trägerlose Schürzen, Dirndl- und Ansteckschürzen - - 7 10
Schals, Vierecktücher, Kopftücher, Erntehauben - 6 4 4
Handschuhe und Fäustlinge aus Spinnstoffen, gewirkt mit Futter oder gestrickt 3 - - -
Krawatten, Querbinder und Schleifen - 1 - - -
Taghemden mit Vollachsel, ab 90 cm Gesamtlänge gewebt - - 13 20
Taghemden mit Trägern, auch alle gewirkten oder gestrickten Taghemden, ab 90 cm Gesamtlänge - 12 7 12
Hemdchen, unter 90 cm Gesamtlänge, auch Unterjacken, gewirkt oder gestrickt - 10 6 10
Hemdchen, unter 90 cm Gesamtlänge, gewebt - - 6 12
Nachthemden - - 16 22
Schlafanzüge - - 24 30
Nachtjacken - - 24 30
Hemdhosen, gewirkt oder gestrickt 7 - - -
Hemdhosen, gewebt - - 8 14
Hemdhosen, plattiert - - 8 10
Schlüpfer und Beinkleider (soweit kein Sonderregelung) - 12 7 7
Höschen, unter 50 cm Gesamtlänge, gewirkt oder gestrickt - 9 6 6
Unterkleider (soweit keine Sonderregelung) - 21 9 17
Unterröcke jeder Art - 14 7 14
Büstenhalter 3 - - -
Strumpfhaltergürtel 4 - - -
Hüfthalter (Mieder) 10 - - -
Büstenmieder (Korseletts) 14 - - -
Strümpfe 4 - - -
Söckchen 3 - - -
Turn- und Sporthemden - - 5 6
Turn- und Sporthosen - - 5 8
Badeanzüge - 15 12 15
Bademäntel 30 - - -
Trainingsanzüge - - 30 38
Trainingshosen, Eislaufhosen - - 14 18
Trainingsjacken - - 16 20
Taschentücher 1 - - -
Strick- und Handarbeitsgarne 100 g 4 bis 6
Weitere Waren sind aus einem Katalog zu ersehen,
der zu dieser Kleiderkarte herausgegeben wurde und bei
allen Einzelhändlern eingesehen werden kann.
Zum Beispiel:
Morgenröcke gefüttert - 60 45 57
Morgenröcke ungefüttert - 39 23 35
Dreiecktücher - 3 2 2