Inhalt:
Trotz mehrerer Edikte in den Jahren zuvor gibt die vorliegende Verordnung Auskunft über [Zigeuner] im Herzogtum Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld. Das Edikt gibt den Befehl zur sofortigen Überführung aufgegriffener [Zigeuner] nach Magdeburg. Falls die Aufgegriffenen sich wehren sollten, ist dieser Gewalt sofort ebenfalls mit Gewalt zu begegnen.
Kontextualisierung:
Friedrich Wilhelm I. ging mit den Sinti und Roma in Preußen ähnlich grausam um wie seine Vorgänger. Auf dem Höhepunkt seiner Grausamkeit führte er die "Peinliche Gerichtsordnung" (Constitutio Criminalis Carolina) Kaiser Karls V. wieder ein. Diese erlaubte es Räuber, Diebe und [Zigeuner] zu foltern, zu rädern und zu enthaupten.
de