Im Edikt vom 2. September 1715 ist festgehalten, dass jeder Ort im Herzogtum Magdeburg sich um seine Armen zu kümmern hat, fremde Bettler und Landstreicher jedoch nicht geduldet und des Landes verwiesen werden.
Es ist auch möglich, dass besagte Bettler und Landstreicher zu 4 Wochen Arbeit angehalten werden, danach aber das Land zu verlassen haben. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Edikt droht der Staupenschlag.
Kontextualisierung:
Staupenschlag oder auch Stäupen war eine Körperstrafe, bei der der Verurteilte am Pranger mit Zuschtpeitschen oder Lederriemen geschlagen wurde.
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